Standard Edition2024-07-19T14:01:06+02:00

Feuerwerke zum Selbstzünden

Feuerwerk OHNE Genehmigung

Du hast keine Ausnahmegenehmigung nach §24 1.SprengV vom Ordnungsamt? Dann ist Deine Auswahl an frei verkäuflichen Feuerwerkskörper außerhalb von Silvester eingeschränkt.

Du hast aber die Möglichkeit, 365 Tage im Jahr genehmigungsfreies Feuerwerk einzukaufen. Dazu zählen Bengalos, Rauchfackeln, Vulkane oder aber auch die ein oder andere kleine Feuerwerksbatterie.

In unserem Onlineshop findest Du eine Auswahl, um Feuerwerk ohne Genehmigung einzukaufen.

Feuerwerk MIT Genehmigung

Du hast eine Ausnahmegenehmigung nach §24 1.SprengV? Dann hast Du die Möglichkeit eine große Auswahl an Feuerwerkskörper außerhalb von Silvester einzukaufen.

Dazu zählen große Feuerwerksbatterien, Verbundfeuerwerke zum einmal anzünden, Fontänen & Vulkane, Römische Lichter oder aber auch Bengalos und Rauchfackeln.

In unserem Onlineshop findest Du viele unterschiedliche Feuerwerkseffekte und Pyrotechnik, welche Du auf Deiner Veranstaltung selber zünden darfst.

Ausnahmegenehmigung nach §24 1.SprengV beim Ordnungsamt beantragen

Du hast noch keine Genehmigung, um Feuerwerk außerhalb von Silvester einzukaufen? Hier hast Du die Möglichkeit, eine Vorlage für einen Feuerwerksantrag beim Ordnungsamt herunterzuladen. Fülle das Formular einfach aus und reiche es beim Ordnungsamt in der Stadt ein, wo das Feuerwerk abgebrannt werden soll.

Folgendes musst Du beachten:

  • Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung beim Ordnungsamt eingereicht werden.
  • Das Ordnungsamt kann den Antrag ablehnen oder nur für bestimmte Anlässe zulassen.
  • Die Genehmigung ist kostenpflichtig und kostet, je nach Aufwand der Behörde, zwischen 30,- und 200,- Euro (SprengKostV, Abschnitt I Ziffer 20f).

Rufe uns einfach an. Wir beraten Dich gerne!

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss ein Feuerwerk abgebrannt sein?2020-04-22T15:53:41+02:00

Im Mai, Juni und Juli dürfen Feuerwerke in NRW bis 23:00 Uhr abgeschossen werden, in der restlichen Sommerzeit bis 22:30 Uhr sowie während der Winterzeit bis 22:00 Uhr.

Brauche ich für ein Feuerwerk zum Selbstzünden eine Genehmigung?2020-04-08T18:28:35+02:00

Außerhalb von Silvester benötigen Sie in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung nach §24 SprengG.

Ausnahmen: Lichterbilder und spezielle T1 Feuerwerksbatterien sind davon ausgeschlossen und können ganzjährig gekauft und gezündet werden.

Brauche ich für ein Lichterbild eine Genehmigung?2020-04-08T18:28:07+02:00

Nein, Lichterbilder gehören in die Feuerwerkskategorie T1 und benötigen keine Genehmigung.

Welche Farbe haben die Lichterbilder?2020-04-26T15:15:55+02:00

Die Grundplatten sowie die brennenden Lanzen der Lichterbilder sind in der Regel rot. Lichterbilder können aber auch individuell angefertigt werden. Sprechen Sie uns dazu einfach an.

Wie lange brennen die Lichterbilder?2020-04-26T15:10:10+02:00

Die Lichterbilder brennen ca. 60 Sekunden. Das ist bereits die maximal mögliche Brenndauer in Deutschland.

Wo muss ich ein Feuerwerk anmelden?2020-04-22T14:36:10+02:00

Ein Feuerwerk muss beim zuständigen Ordnungsamt der Stadt angemeldet werden, wo das Feuerwerk abgebrannt werden soll. Wenn Sie ein Feuerwerk zum Selbstzünden bei uns kaufen, helfen wir Ihnen gerne bei den Formalitäten und übernehmen die Anmeldung bei der Behörde für Sie. Die Kosten für die Anmeldung ist je nach Stadt unterschiedlich und liegen zwischen 30 und 150 Euro.