Feuerwerke zum Selbstzünden
Feuerwerk OHNE Genehmigung
Du hast keine Ausnahmegenehmigung nach §24 1.SprengV vom Ordnungsamt? Dann ist Deine Auswahl an frei verkäuflichen Feuerwerkskörper außerhalb von Silvester eingeschränkt.
Du hast aber die Möglichkeit, 365 Tage im Jahr genehmigungsfreies Feuerwerk einzukaufen. Dazu zählen Bengalos, Rauchfackeln, Vulkane oder aber auch die ein oder andere kleine Feuerwerksbatterie.
In unserem Onlineshop findest Du eine Auswahl, um Feuerwerk ohne Genehmigung einzukaufen.
Feuerwerk MIT Genehmigung
Du hast eine Ausnahmegenehmigung nach §24 1.SprengV? Dann hast Du die Möglichkeit eine große Auswahl an Feuerwerkskörper außerhalb von Silvester einzukaufen.
Dazu zählen große Feuerwerksbatterien, Verbundfeuerwerke zum einmal anzünden, Fontänen & Vulkane, Römische Lichter oder aber auch Bengalos und Rauchfackeln.
In unserem Onlineshop findest Du viele unterschiedliche Feuerwerkseffekte und Pyrotechnik, welche Du auf Deiner Veranstaltung selber zünden darfst.
Ausnahmegenehmigung nach §24 1.SprengV beim Ordnungsamt beantragen
Du hast noch keine Genehmigung, um Feuerwerk außerhalb von Silvester einzukaufen? Hier hast Du die Möglichkeit, eine Vorlage für einen Feuerwerksantrag beim Ordnungsamt herunterzuladen. Fülle das Formular einfach aus und reiche es beim Ordnungsamt in der Stadt ein, wo das Feuerwerk abgebrannt werden soll.
Folgendes musst Du beachten:
- Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung beim Ordnungsamt eingereicht werden.
- Das Ordnungsamt kann den Antrag ablehnen oder nur für bestimmte Anlässe zulassen.
- Die Genehmigung ist kostenpflichtig und kostet, je nach Aufwand der Behörde, zwischen 30,- und 200,- Euro (SprengKostV, Abschnitt I Ziffer 20f).