Feuerwerke in Zeiten von Covid-19 / Corona-Virus

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Sollte ihr Feuerwerk aufgrund COVID-19 auf einen anderen Termin verschoben werden, entstehen Ihnen selbstverständlich keine Mehrkosten.

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Aufgrund vieler Verschiebungen von 2020 auf 2021 sind einige Termine schon ausgebucht! Prüfen Sie bereits jetzt ihren Termin für 2021/22.

Corona-Virus-Newsticker

Letzte Aktualisierung: 11.06.2020

(11.06.2020) Veranstaltungen bis 50 Personen, sowie Versammlungen bis 100 Personen, sind ab dem 15.06.2020 in Nordrhein-Westfalen (NRW) unter Einhaltung der Auflagen zur Rückverfolgung und Hygiene- und Schutzvorkehrungen wieder erlaubt.

(24.04.2020) Ab dem 27.04.2020 gilt fast bundesweit eine Maskenpflicht. Diese kann je nach Bundesland anders ausfallen.

(15.04.2020) Die Bundesregierung hat Großveranstaltungen bis zum 31.08.2020 verboten. Was bedeutet das für Ihre Veranstaltung?

Corona-Virus: Gilt eine Hochzeit / Geburtstag als Großveranstaltung?

Laut Wikipedia zählen zu Großveranstaltungen solche Events, wenn mindestens 100.000 Besucher erwartet werden, mehr als 5.000 Besucher gleichzeitig auf dem Gelände sind oder ein besonders erhöhtes Gefährdungspotenzial vorliegt. Letzteres dürfte auf die aktuelle Lage am besten passen, auch wenn weniger als 5.000 Besucher erwartet werden.

Daher haben viele Länder bis zum 04.05.2020 ein Veranstaltungsverbot ausgesprochen, wo aktuelle Corona-Maßnahmen nicht eingehalten werden können. Dies trifft somit auf die meisten Veranstaltungen zu.

Es bleibt also abzuwarten, wie Bund und Länder weiter entscheiden werden, ob und wie Ihre Hochzeit oder Geburtstag in Zeiten von Corona mit welchen Auflagen stattfinden können.

Sind Heiratsanträge in Zeiten von Corona möglich?

Heiratsanträge mit Feuerwerk sind unter gewissen Voraussetzungen möglich. Hier müssen natürlich auch die Schutzmaßnahmen wie Sicherheitsabstand sowie eine maximale Anzahl von 2 Personen eingehalten werden. Dies ist bei einem Heiratsantrag aber durchaus umzusetzen. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen. Weitere Informationen zum Heiratsantrag in Zeiten von Corona-Virus finden Sie hier.

Veranstaltung jetzt absagen oder verschieben?

Das Corona-Virus wird uns noch auf lange Sicht beschäftigen. Solange es keinen Impfstoff gegen Covid-19 gibt, werden wir uns mit den aktuellen Schutzmaßnahmen anfreunden müssen. Dies gilt insbesondere für die Maskenpflicht, welche uns aus unserer Sicht mit Sicherheit noch bis tief ins nächste Jahr begleiten wird.

Wer also jetzt seine Hochzeit oder seinen Geburtstag plant, ob dieses oder nächstes Jahr, sollte das Tragen einer Schutzmaske mit einplanen. Der Gedanke daran fällt mit Sicherheit vielen schwer, aber das wird die einzige Möglichkeit sein, kleinere Veranstaltungen wieder zu ermöglichen.

Wer mit dem Gedanken spielt seine Veranstaltung auf nächstes Jahr zu verschieben, sollte das mit Sicherheit frühzeitig machen. Die Kapazitäten sind bei den meisten Dienstleistern sehr beschränkt. Wenn man jetzt überlegt, dass 2021 noch Veranstaltungen aus 2020 nachgeholt werden, werden die Termine sehr schnell vergriffen sein. Planen Sie daher Ihre Veranstaltung für 2021 frühzeitig. Fragen Sie bei uns bereits jetzt Ihren Termin hier an.

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