Außerhalb von Silvester benötigen Sie in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung nach §24 SprengG.
Ausnahmen: Lichterbilder und spezielle T1 Feuerwerksbatterien sind davon ausgeschlossen und können ganzjährig gekauft und gezündet werden.
Außerhalb von Silvester benötigen Sie in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung nach §24 SprengG.
Ausnahmen: Lichterbilder und spezielle T1 Feuerwerksbatterien sind davon ausgeschlossen und können ganzjährig gekauft und gezündet werden.