Wenn wir als Feuerwerksunternehmen das Feuerwerk für Sie ausführen, benötigen Sie keine Genehmigung von der Stadt, da wir eine sogenannte §7-Erlaubnis haben und somit das Feuerwerk bei der Stadt nur anzeigen müssen. Eine Genehmigung ist somit nicht notwendig.
Sollten Sie unterhalb des Jahres (außerhalb von Silvester) selber als Privatperson ein Feuerwerk zünden wollen, benötigen Sie zwingend eine Ausnahmegenehmigung nach §24, welche Sie beim zuständigen Ordnungsamt beantragen können.