Im Mai, Juni und Juli dürfen Feuerwerke in NRW bis 23:00 Uhr abgeschossen werden, in der restlichen Sommerzeit bis 22:30 Uhr sowie während der Winterzeit bis 22:00 Uhr.
Im Mai, Juni und Juli dürfen Feuerwerke in NRW bis 23:00 Uhr abgeschossen werden, in der restlichen Sommerzeit bis 22:30 Uhr sowie während der Winterzeit bis 22:00 Uhr.